Anwalt für Verwaltungsrecht in Rosenheim
In der Bundesrepublik gibt es mehrere Zweige der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
- (Allgemeine) Verwaltungsgerichte
- Sozialgerichte
- Finanzgerichte
Bis zu den Hartz-IV-Reformen wurde der wichtige Bereich der Sozialhilfe (Bundessozialhilfegesetz) vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten verhandelt. Erst nach dieser Reform wechselte die Sozialhilfe in den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit. Einzelfragen werden daher oft noch anhand der früheren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte behandelt.
Der Bereich Ausbildungsförderung ist weiterhin bei den Verwaltungsgerichten angesiedelt.
Das Bundeskindergeldgesetz war bis vor einigen Jahren ein eigenständiges Sozialgesetz, wurde jedoch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum weitgehend in das Einkommensteuergesetz integriert (§§ 62 ff. EStG). Dementsprechend sind für Kindergeldfragen nun regelmäßig die Finanzgerichte zuständig.
Der Kinderzuschuss wird dagegen vor dem Sozialgericht verhandelt.
Rechtsanwalt Weiß steht nach telefonischer oder elektronischer Kontaktaufnahme als Ansprechpartner für eine kompetente Beratung und Vertretung als Rechtsanwalt im Bereich Verwaltungsrecht gerne zur Verfügung.